Poledna, Schlauri, Schweizer: Rechtliche Voraussetzungen der Nutzung von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere des Kantons Bern

Rechtliche Voraussetzungen der Nutzung von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere des Kantons Bern

Autoren: Tomas Poledna, Simon Schlauri, Samuel Schweizer

Erscheinungstermin: Juli 2017 (200 Seiten)

Sprache: Deutsch

ISBN: 978-3-941159-15-0 (gedruckte Ausgabe, Hardcover)    Bestellen 

ISBN: 978-3-941159-15-0 (PDF, Open Access CC-BY 4.0)   Download   (PDF 1,1 MB mit CC-BY 4.0-Lizenz – Zahl der bisherigen Downloads: 2.984)

€ 60,00 / CHF 65,00
(D: Ladenpreis der gedruckten Ausgabe, CH: UVP)

€ 0,00 / CHF 0,00
(e-PDF kostenlos als Open Access mit CC-BY 4.0-Lizenz)

Das vorliegende Werk wurde von drei Rechtspraktikern im Rahmen einer Studie verfasst und beantwortet die Frage, ob es nach geltendem Recht zulässig ist, dass der Staat Software, die er selber nutzt und über deren Urheberrecht er verfügt, unter einer „Open-Source“-Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, bzw. auf welcher föderalen Ebene und auf welcher Normstufe entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen wären. Grundlage bildet die Situation im Kanton Bern (Schweiz) und gemäss schweizerischer Bundesverfassung.

Prof. Dr. Tomas Poledna ist Rechtsanwalt und Titularprofessor für öffentliches Recht an der Universität Zürich. Zu seinen Arbeitsbereichen gehören Gesundheitsrecht, Energierecht, öffentliche Organisationen (einschliesslich Restrukturierungen), Submissionsrecht, öffentliches Haftungsrecht, Lebensmittelrecht, öffentliche Verfahren, Regulierungsfragen, Beratung von Gemeinden, Datenschutzrecht, Abgaberecht und Personalrecht.
Prof. Dr. Simon Schlauri ist Rechtsanwalt für Technologie- und Informationsrecht und Titularprofessor an der Universität Zürich.
MLaw Samuel Schweizer ist als Rechtsanwalt vorwiegend im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts tätig mit Schwerpunkten im Gesundheitsrecht, dem Gemeinderecht, dem öffentlichen Personalrecht und dem öffentlichen Verfahrensrecht.