Garland: Waffengleichheit im Vorverfahren: Eine kritische Auseinandersetzung mit der konzeptionellen Ausgestaltung des Strafverfahrens in der Schweiz

Waffengleichheit im Vorverfahren: Eine kritische Auseinandersetzung mit der konzeptionellen Ausgestaltung des Strafverfahrens in der Schweiz

Autor: Lorenz Garland

Erschienen als Band 7 in der Reihe sui generis

Erscheinungstermin: 12/2019 (364 Seiten)

ISBN: 978-3-941159-34-1 (gedruckte Ausgabe, Hardcover)    Bestellen 

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Der Begriff der Waffengleichheit wird im Kontext des Strafverfahrens häufig verwendet aber nur selten trennscharf definiert. Die vorliegende Arbeit schickt sich an, dem Begriff eine inhaltliche Kontur zu verleihen. Sie beleuchtet die historischen Wurzeln dieses wichtigen Strukturprinzips und zeigt die Ziele der Waffengleichheit auf. Ein besonderes Augenmerk richtet das Werk auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser verlangt im entscheidenden Beweisverfahren nach einer Verfahrensbalance zwischen beschuldigter Person auf der einen und Strafverfolgungsbehörden auf der anderen Seite. Inwieweit hält die Schweizer Verfahrenswirklichkeit – mit ihrer Verschiebung entscheidender Verfahrensschritte ins Vorverfahren – dieser Forderung stand? Auf Grundlage empirischer Daten wird aufgezeigt, dass die institutionelle Übermacht der Strafverfolgungsbehörden im unterregulierten Vorverfahren das Potenzial birgt, die Verteidigungsrechte der beschuldigten Person in unsachlicher Weise einzuschränken. Wie diesem Problem begegnet werden kann, diskutiert der Autor in einer gesamthaften Betrachtung des schweizerischen Strafprozesses anhand verschiedener Varianten.

Lorenz Garland studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich. Danach arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem vom SNF geförderten Forschungsprojekt «Trial Observation». In diesem Rahmen und ergänzt durch die Praxiserfahrungen bei einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei hat er die vorliegende Abhandlung zur Waffengleichheit verfasst, welche im Mai 2019 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich als Dissertation angenommen wurde.